Schiedspersonen

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat. Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend und sachlich. Dadurch gelingt es häufig den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig. Sie liegen zwischen 20 Euro und 50 Euro nebst im Einzelfall verursachter Auslagen.

 

Schiedsperson:
Jürgen Willius, Schiedsmann
Tel. 05608/4274
e-Mail: juergen.willius@schiedsmann.de

 

Stellv. Schiedsperson:
Ulrike Weinmeister, Schiedsfrau
Tel. 05608/4469
e-Mail: ulrike.weinmeister@schiedsfrau.de