Der Gemeindevorstand
Mitglieder des Gemeindevorstands
Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde.
Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde (§ 66 HGO).
Dem Gemeindevorstand untersteht die gesamte Gemeindeverwaltung mit allen Ämtern.
Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde nach außen und ist zuständig für Anstellung, Beförderung oder Entlassung der Gemeindebediensteten (§§ 71, 73 HGO).