Aktuelle Amtliche Bekanntmachungen:
Fällige Steuern und Agaben 3. Quartal 2026
Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Gemeinde Söhrewald für das 3. Quartal 2026 zum 15. August 2026
die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren), die Hundesteuer und die Gewerbesteuer.
Bei Überweisungen geben Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.
Sie können den Bescheid der Wasser- und Abwassergebühren und den Bescheid der Grundsteuer, Müllgebühren und Hundesteuer in einer Summe überweisen.
Konten der Gemeinde Söhrewald:
Kasseler Sparkasse IBAN: DE38 5205 0353 0222 0000 53
Raiffeisenbank Baunatal eG IBAN: DE84 5206 4156 0007 5066 51
Sie können die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens nutzen. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen.
Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.
Den Vordruck können Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald unter folgendem Link abrufen: SEPA-Mandat Gemeindekasse 2026
Offene Forderungen werden ab dem 27. August 2026 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.
Der Gemeindevorstand
- Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre -