Bundestagswahl am 23. Februar 2023
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Wahlscheinantrag zur 21. Deutschen Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hier gelangen Sie zum Wahlscheinantrag.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar 2025 zugestellt werden können, da die Stimmzettel erst dann vorliegen werden.
Ihr Wahlamt
Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022
hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Bürgermeisterwahl.