Gemeindevertretung

Mitglieder der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde.
Sie beschließt in ihren mindestens alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen über die wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus der Hessischen Gemeindeordnung nichts anderes ergibt (§ 50 Abs. 1 Satz 1 HGO).