Ortsgericht
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. in Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Ortsgerichtsvorsteher | Steffen Tasler | Tel.: +49 (56 08) 55 34 |
Stell. Ortsgerichtsvorsteher | Reiner Brandau | Tel.: +49 (56 08) 44 25 |
Ortsgericht Söhrewald
Rathaus
EG, Zimmer 1
Schulstraße 8
34320 Söhrewald
Sprechzeiten
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat, in der Zeit zwischen 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr.
Termine nur nach vorheriger Anmeldung möglich, in der Regel zwischen 18.30 und 19.30 Uhr, erbeten.