Datenschutzinformationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Erhebung der Frischwassergebühren in der Gemeinde Söhrewald
Informationspflicht
Im Folgenden informieren wir Sie als Betroffene/r nach Art. 13 ff Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Erhebung der Frischwassergebühren in der Gemeinde Söhrewald.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Gemeinde Söhrewald
Schulstraße 8
34320 Söhrewald
www.niestetal.de
(Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.)
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Jennifer Geiger-Cobanoglu
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Tel.: 0561 5202-241
Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Frisch- und Schmutzwasserwassergebühren nach den Vorschriften der Wasserversorgungssatzung festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 26 Wasserversorgungsatzung).
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich in dem Abrechnungsverfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden, in diesem Fall für die Festsetzung Ihrer Frisch- und Schmutzwassergebühren.
- zum 31.12. eines jeden Jahres zur Feststellung des Jahresverbrauches. Die Ablesung erfolgt durch Selbstablesung der Bürger bis zum 10.12. des jeden Jahres
- bei Eigentümerwechsel oder auf Wunsch des Eigentümers
Die Wasserversorgungssatzung und die Entwässerungssatzung, in denen die Tarife festgelegt sind, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Söhrewald unter „Ortsrecht“.
- 36 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) findet aufgrund der anderweiten Regelung in dieser Satzung keine Anwendung.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
- Name, Vorname
- Adresse
- Telefonnummer
- Bankverbindung
- Lage des Grundstücks
- Zählernummer
- Zählerstand
- Zählertyp
- Datum der Ablesung
- Verbrauch und Tarif
- geleistete Vorauszahlungen
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst,
- B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im Abrechnungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Frisch- und Schmutzwassergebühren zugrunde gelegt.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die Verjährungsfristen / Aufbewahrungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung, § 37 Gemeindehaushaltsverordnung).
Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Welche Rechte haben Sie?
Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
- Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Alexander Roßsnagel
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
Telefax: 0611-1408 611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Sollten Sie von den zuvor genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.