Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber

Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Einstellung bei der Gemeinde Söhrewald

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Gemeinde Söhrewald
Schulstraße 3
34320 Söhrewald.

www.soehrewald.eu

(Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.)

 

Unsere Datenschutzbeauftragte können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Jennifer Geiger-Cobanoglu

Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

34266 Niestetal

Tel.: 0561 5202-241

datenschutz@niestetal.de

 

 

Einleitung

 

Bewerbungsunterlagen enthalten personenbezogene Daten und unterliegen daher den strengen Sorgfaltspflichten der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

Bewerbungsunterlagen sollen Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Insofern gehören zu einer aussagekräftigen Bewerbung neben den Adress-/Kontaktdaten das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf sowie Ausbildungs-/ Qualifikationsnachweise und Schul-/Arbeitszeugnisse, die im Zusammenhang zu der ausgeschriebenen Stelle stehen.

 

 

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

 

Zweck der Datenerhebung ist es, eine rechtmäßige Prüfung Ihrer Bewerbung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchführen zu können.

 

 

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

 

Hierfür speichern wir alle von Ihnen uns zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung. Auf Basis, der im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie zu einem Bewerberinterview als Teil des Auswahlverfahrens eingeladen werden können.

Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung und die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden die Bewerberdaten nur von den Personen eingesehen bzw. verarbeitet, die mit dem Einstellungsvorgang befasst sind. Dazu gehören die Personalsachbearbeiter und auch die Führungskräfte sowie der Gemeindevorstand, der letztlich über die Einstellung entscheidet.

 

Bei schwerbehinderten Menschen wird auch die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beteiligt. Sollte es zu einem Bewerberinterview kommen, werden die Bewerbungsunterlagen auch allen daran Beteiligten zugänglich gemacht. Darüber hinaus hat auch die jeweils zuständige Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihrer Zustimmungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und der jeweils zuständige Personalrat im Rahmen seiner Zustimmungsrechte nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) einen Anspruch auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen. Ihre Daten werden darüber hinaus nicht, auch und insbesondere nicht an Dritte übermittelt oder weitergegeben.

 

 

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

 

Ihre innerhalb des Bewerbungsverfahrens gewonnen personenbezogenen Daten speichern wir für längstens zwölf Monate. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei Rücknahme dieser vernichten wir die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung übermittelten Daten nach Ablauf von zwölf Monaten nach Mitteilung der Absage. Die Aufbewahrung im Rahmen dieser Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen aus Rechtsgründen erforderlich.

 

Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, werden Sie gesondert im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu erhebenden personenbezogenen Daten informiert.

 

Welche Rechte haben Sie?

 

Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
  • Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Hessischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

 

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Prof. Dr. Alexander Roßsnagel
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
Telefax: 0611-1408 611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Sollten Sie von Ihnen oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Wird während des Bewerbungsverfahrens die Löschung der Bewerbungsdaten begehrt, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.